FAQ iPads

02. JUL 2020 08:00 - 09:00

Die Gremien des Landkreises Mainz-Bingen, unseres Schulträgers, haben einstimmig den Beschluss gefasst, alle Schülerinnen und Schüler der Schulen im Kreis sowie alle Lehrerinnen und Lehrer zeitnah mit einem Apple iPad auszustatten.

Wir freuen uns, eine so großzügige Ausstattung zu erhalten, aber Ihnen und auch uns stellen sich natürlich dadurch eine ganze Reihe von Fragen.

Wir möchten einige der Fragestellungen aufgreifen:

 

Ausleihe

Aus Gründen der Vergleichbarkeit und der Nutzbarkeit eines entsprechenden schulischen Konzepts empfehlen wir Ihnen die Anschaffung eines iPads über den Kreis Mainz-Bingen, obwohl eine Verpflichtung durch die Eltern zur Teilnahme an der Ausleihe rechtlich nicht besteht. 

Um ein iPad für Ihre Tochter oder Ihren Sohn zu erhalten, müssen Sie folgende Schritte durchführen:

  1. Füllen Sie die beigefügte Nutzungsvereinbarung aus und unterschreiben Sie diese an den entsprechenden Stellen.
  2. Füllen Sie das SEPA-Lastschriftmandat aus und unterschreiben dieses ebenfalls an den entsprechenden Stellen. Eltern von Schülerinnen und Schüler für die Lernmittelfreiheit besteht, benötigen das SEPA-Lastschriftmandat nicht. Hier ist ein entsprechender Nachweis für die Lernmittelfreiheit beizulegen (Bewilligung von Gewährung von Lernmittelfreiheit vom …). 
  3. Senden Sie die Nutzungsvereinbarung, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. den Nachweis der Lernmittelfreiheit an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen zurück. Verwenden Sie hierzu bitte die zweite Seite des SEPA-Lastschriftmandats. Gerne können Sie die Dokumente auch in digitaler Form an Digitaloffensive@mainz-bingen.de senden. Im Betreff sollte angegeben werden: "iPad - Gymnasium Nieder-Olm“. Eine Abgabefrist für den Antrag gibt es nicht mehr. 

Die 7,- € monatliche Leihgebühr beinhalten den Service und die Wartung des Gerätes durch die Kreisverwaltung. Für Eltern, die an der Schulbuchausleihe teilnehmen und dort von der Zuzahlung befreit sind, entfällt die Leihgebühr.

 

iPad  

Das Leih-iPad des Landkreises ist ein neues 10,2´´ großes 128 GB-Modell mit WiFi-Zugang (7.Generation, 2019). Es ist mit einem Bluetooth-Stift „beschreibbar“. Das Zubehör besteht aus Netzteil, Ladekabel, Schutzhülle und Logitech Crayon Stift. Die Nutzungsdauer ist derzeit auf vier Jahre ausgelegt. Nach jetzigem Stand kann man das Gerät nach 4 Jahren nicht übernehmen. Dann gibt es wohl ein neues Gerät. 

 

Handhabung, Haftung, Versicherung

Die Schülerin / der Schüler bzw. dessen Eltern haften, wenn Schäden fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden. Es ist ausdrücklich vorgeschrieben, dass die mitgelieferte Schutzhülle immer verwendet werden muss. 

Eine allgemeine Geräte-Versicherung, die auch im Falle des Verlustes zu 100% einspringt, ist nicht enthalten. 

Schäden müssen der Schule angezeigt und ein entsprechendes Schadensformular ausgefüllt werden. Bei technischen Defekten am Gerät erhält die Schülerin oder der Schüler ein anderes iPad, damit die Unterrichtsarbeit weiter gewährleistet ist. Bei Diebstahl eines iPads müssen die nutzungsberechtigten Personen oder die Personensorgeberechtigten umgehend Strafanzeige erstatten und die polizeiliche Anzeige der Kreisverwaltung übermitteln.

 

Nutzung eigener Geräte

Mit der Verfügbarkeit durch die Geräte der Kreisverwaltung sollen eigene iPads oder andere Tablets nicht oder nicht mehr im Unterricht verwendet werden 

Das Verwenden gleicher Geräte und Programme durch alle Schülerinnen und Schüler soll zur Bildungsgerechtigkeit und Homogenität des Lernertrags beitragen und die Entwicklung eines sinnvollen, lehrplankonformen Unterrichtskonzepts der Schule unterstützen.

Die iPads des Landkreises Mainz-Bingen werden über ein sogenanntes Mobile Device Management (MDM) aus der Ferne administriert. Die Schule erhält gemäß ihrem Unterrichtskonzept Lizenzen für bestimmte Programme, diese werden durch die Fachleute der Schul-IT beim Kreis automatisch auf die iPads aufgespielt. Die von der Schule und der Kreisverwaltung aufgespielten Programme können nicht selbsttätig gelöscht werden. Private Geräte können in dieses System nicht eingebunden werden. 

Der Landkreis Mainz-Bingen, der die Geräte finanziert und zur Verfügung stellt, hat die Entscheidung für die Nutzung von Apple-Geräten schon vor langer Zeit getroffen. Für uns als Schule ist es wichtig, dass wir uns konzeptionell auf eine Geräteart einstellen können, um im Unterricht sinnvoll damit umgehen zu können. Die Anwendung der Methode „Bring your own device“ hat sich als nicht praktikabel oder zielführend erwiesen.

Da die BeGyS-Klassen an unserer Schule schon mit Apple-iPads ausgestattet sind, konnten wir in den vergangenen Jahren bereits Konzepte erproben. Diese Erfahrungen und fächerspezifischen Konzepte können wir nun auf dem weiteren Weg in die Digitalisierung nutzen.

Alle Lehrkräfte des GYMNO erhalten identische Geräte, diese gehören aber zur Ausstattung der Schule.

 

Einsatz von Schulbüchern

Außer bestimmten Zusatzmaterialien und zur Verfügung stehenden Lizenzen einzelner Verlage gibt es derzeit noch keine digitalen Schulbücher für alle Fächer. Die Verlage sind noch in der Entwicklung, das Bildungsministerium verhandelt diesbezüglich. Selbstverständlich ist es unser Ziel, die schweren Schulbücher durch digitale Versionen zu ergänzen und langfristig zu ersetzen.

 

 

Natürlich erfordern die schulische Verwendung und zukünftige Handhabung im Unterricht umfangreiche Vorbereitungsmaßnahmen für die Schulleitung, die Lehrerinnen und Lehrer und auch für die Schülerinnen und Schüler. Wir werden ein schulisches Konzept erarbeiten, das konkrete Umsetzungshinweise, Planungen und Nutzungsvereinbarungen enthalten wird.

Sicher wird nicht gleich zu Beginn des Schuljahres der vollständige Einsatz der iPads erfolgen können, denn alle Beteiligten müssen sorgfältig geschult werden. Alle müssen ohne Hektik Erfahrungen sammeln dürfen. Der Weg zu einer stärkeren Digitalisierung kann nun aber viel schneller beschritten werden als wir es alle erwartet hatten.

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