Masernschutzgesetz

27. AUG 2020 Aktuelles

Es gab im letzten Schuljahr den Hinweis, dass bei neu aufgenommenen Schülerinnen und Schülern der Nachweis über den Masernschutz direkt zu erbringen ist.

Durch die Pandemie ist dies aufgehoben und die Nachweise müssen erst bis zum Ende des Schuljahres erbracht werden. Die Organisation dazu werden wir in den nächsten Monaten angehen und die Schulgemeinschaft im Laufe des Schuljahres informieren.

Wir bitten Sie daher darum, Ihren Kindern aktuell weder Nachweise mit in die Schule zu geben noch per Mail zuzusenden.

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