Nachweis der Masernimpfung laut Masernschutzgesetz bis Ende 2021

08. NOV 2021 Aktuelles

Bitte beachten Sie die Frist für die Vorlage des Nachweises zur Masernschutzimpfung bis zum 14.12.2021 .

Den Elternbrief vom Oktober 2021 finden Sie hier zum Download, ebenso die wichtigsten Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit (häufige Fragen zum Masernschutzgesetz und Nachweis Masern-Impfung).

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